bAV und Rürup-Rente Höchstbeitrag 2022

Tim Frank

Zum 01.01.2022 hat sich erstmals der Rürup-Rente Höchstbeitrag 2022 leicht gesenkt. Das betrifft auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die maximal förderfähigen Beiträge zur Rürup-Rente und betrieblichen Altersvorsorge (bAV) berechnen sich nach der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Diese wird jährlich angepasst und üblicherweise erhöhen sie sich.

2022 stellt eine Ausnahme dar und begründet sich in COVID-19. In der Pandemie ist das durchnittliche Einkommen erstmals gesunken. Da in der Beitragsbemessungsgrenze auch der Faktor Durchschnitsentgelt einfließt, ist folglich die BBG und damit einhergehend der maximal förderfähige Beitrag zur Rüruprente und bAV gesunken.

bAV Höchstbeitrag 2022

Das sind die neuen Beträge:

  • 4 % der BBG = 282 € mtl. (3.384 € jährlich)
  • 8 % der BBG = 564 € mtl. (6.768 € jährlich)

Rürup-Rente Höchstbeitrag 2022

Der maximal steuerlich abzugsfähige Jahresbeitrag für 2022 beträgt:

  • 25.639 € für das Kalenderjahr 2022 (vgl. Zahlen und Tabellen der Deutschen Rentenversicherung Bund)

Differenz gering

Die Unterschiede zwischen den alten Höchstbeträgen aus dem Jahr 2021 und den neuen im Jahr 2022 sind jedoch gering:

  • bAV 4 % BBG: 2 € mtl. (284 € zu 282 €)
  • bAV 4 % BBG: 4 € mtl. (568 € zu 564 €)
  • Rürup-Rente: 148 € im Jahr (25.787 € zu 25.639 €)

Die Senkung des Höchstbeitrages hat zur Folge, dass eine vereinbarte Beitragsdynamik für das Jahr 2022 aussetzt, sofern sie an die BBG gekoppelt ist. Solltest du eine feste Beitragsdynamik (z. B. drei Prozent), so könntest du diese aussetzen. Denn Beiträge oberhalb der Grenzen sind nicht förderfähig, so dass du die zu viel gezahlten Beträge vollständig selbst zahlst ohne Beteiligung des Staates.

Fragen

Hast Du Fragen zum Thema, dann nimm gerne Kontakt zu uns auf. Weitere Informationen zum Thema findest du unserer Seite zur Rürup-Rente unter www.timfrank.de/ruerup-rente.

Tim Frank

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