Beihilfe

Tim Frank

Hessen

Beamte(r)Kind(er)Ehepartner(in)
Ambulant50 % + 5 %-Punkte je beihilfeberechtigte Person (max. 70 %)identisch mit Beihilfesatz Beamte(r)identisch mit Beihilfesatz Beamte(r)
Stationär65 % + 5 %-Punkte je beihilfeberechtigte Person (max. 85 %)identisch mit Beihilfesatz Beamte(r)identisch mit Beihilfesatz Beamte(r)
Zähnewie ambulantwie ambulantwie ambulant
BeamtenanwärterAmbulant und Zähne 70 %, Stationär 85 %wie Beamtenanwärterwie Beamtenanwärter
SonstigesPension: Beihilfe erhöht sich um 10 %-Punkte.Achtung: Kinder haben nur einen Beihilfeanspruch, wenn keine Familienversicherung (§ 10 SGB V) in der GKV besteht!Voraussetzungen Beihilfeanspruch: Keine Versicherungspflicht in der GKV + Einkommen vorletztes Jahr bis 21.816 € (Stand: 2023), maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen nach § 2 Abs. 3 EStG.

Beispiele: Selbständige (nicht versicherungspflichtig), Arbeitslosigkeit ohne Arbeitslosengeld, verlängerte Elternzeit ohne Versicherungspflicht in der GKV
Weitere Informationen dazu in der Hessischen Beihilfeverodnung.

Sachsen

Beihilfesatz
Beihilfeberechtigte ohne Kinder50 %
Beihilfeberechtigte mit 1 berücksichtigtem Kind70 %
Beihilfeberücksichtigte mit mind. 2 Kinder90 %
Versorgungsempfänger aufgrund Alters70 % *
Versorgungsempfänger mit Witwengeld70 % **
Berücksichtigungsfähige Ehegatten90 %
Kinder90 %
Waisen – selbst beihilfeberechtigt80 % ***
* Mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern sogar 90 %
** Ist der Versorgungsfall nach dem 1.1.2024 eingetreten, sogar 90 %
*** Für diese Personengruppen gibt es einen steuerfreien Zuschuss zur Krankenversicherung. Berücksichtigungsfähige Ehegatten max. 104 Euro / Kinder max. 21,45 Euro monatlich. Zudem erhalten berücksichtigen Ehegatten ihren Beitrag zur Pflegepflicht erstattet, jedoch nicht mehr als 33,08 Euro.

Pauschale Beihilfe

Neben der individuellen Beihilfe kann in vielen Bundesländern die pauschale Beihilfe gewählt werden. Dabei solltest du folgendes beachten:

  • Pauschale Beihilfe ist unwiderruflich (änderbar nur zu Beginn Beamter auf Probe)
  • Solltest du später in ein Bundesland oder zum Bund wechseln, das keine pauschale Beihilfe anbietet, so bleibst du in der GKV und bekommst keinen Beitragszuschuss! Du zahlst folglich den vollen GKV-Beitrag!
  • Du bist im Pensionsalter freiwilliges Mitglied in der GKV. Das bedeutet du musst auf alle Einkünfte GKV-Beiträge zahlen! Du zahlst GKV-Beiträge auch auf private Renten (z. B. Privatrente, Rüruprente, Riester-Rente), Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung (z. B. vermietete Wohnung, vermietete Einliegerwohnung), Kapitaleinkünfte (z. B. Zinsen, Dividenden, ETFs). Eine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist für Beamte nicht möglich.
  • Ferner beträgt der Zuschuss auch im Rentenalter nur 50 %, während in der individuellen Beihilfe mit PKV in den meisten Bundesländern der Beihilfeanspruch bei 70 % liegt!

Solltest du dich bereits für die pauschale Beihilfe entschieden haben, so kannst du ggf. trotzdem in die PKV wechseln! Denn die pauschale Beihilfe bezuschusst auch die private Krankenvollversicherung. Solltest du dich in dieser Situation befinden, so lass dich unbedingt beraten und durchrechnen, welche Lösung für dich sinnvoll ist. Nimm dazu einfach Kontakt ab.

Tim Frank

Wir arbeiten im Netzwerk mit über 35 Experten. Doch Du brauchst nur einen Ansprechpartner … uns.

Kostenfreies Gespräch